Grundgesetzverteidiger
Hans-Jürgen Papier
ehem. Bundesverfassungsrichter
Warum braucht es Grundgesetzverteidiger? Wir haben doch unser Grundgesetz und wir alle und auch unsere demokratischen Parteien sind doch Verteidiger und Schützer unseres Grundgesetzes, oder etwa nicht?
Anlass zur Sorge gibt das Jahr 2020. Im März diesen Jahres wurde der § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschaffen, der mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Man hat den Bürgern sieben Artikel des Grundgesetzes geraubt – ohne eine Debatte! Es wurde weder innerhalb der Parteien, noch öffentlich in den Parlamenten diskutiert. Und auch in den Medien wurde dieser Eingriff in unser Grundgesetz so gut wie gar nicht besprochen.
Von den 19 Grundrechten, die das Grundgesetz (GG) festschreibt, sind durch das Infektionsschutzgesetz sieben betroffen:
- Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG): Hierunter fällt das Kontaktverbot.
- Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG): Verbot der Gottesdienste
- Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG): Versammlungen oder Demonstrationen sind verboten oder nur mit Auflagen möglich (begrenzte Teilnehmerzahl, Abstandsregeln etc.).
- Freizügigkeit (Art. 11 GG): Den Deutschen wurde das Recht genommen, sich frei im Bundesgebiet zu bewegen.
- Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG): Durch die gezwungene Schließung von Geschäften waren viele Unternehmer in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt. Darunter fällt auch zwangsweise verordnetes Homeoffice bei Quarantänemaßnahmen.
- Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG): Das Kontaktverbot in eigenen und fremden Wohnungen.
- Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG): Wer nicht in sein Ferienhaus oder seine Zweitwohnung durfte, konnte sein Eigentumsrecht nicht mehr ausüben.
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier ist überzeugt:
„Wenn sich das über eine längere Zeit hinzieht, dann hat der liberale Rechtsstaat abgedankt.“
„Die Corona-Krise ist keine Blankovollmacht fürs Durchregieren und Grundrechte sind kein Luxusartikel unserer Verfassung. Sie vollumfänglich wiederherzustellen muss oberstes Gebot sein und zwar so schnell wie möglich!“
Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.
Es braucht Menschen, die darauf aufmerksam machen, dass unser Grundgesetz wiederhergestellt werden muss und es nicht sein darf, dass so viele Grundrechte einfach ausgesetzt werden.
Sei auch Du ein Grundgesetzverteidiger!
Grundgesetzverteidiger